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Riestern mit Kind: Aber richtig!
Elternpaare profitieren bei der Riester-Förderung ganz besonders von der Kinderzulage. Die 300 Euro Riester-Kinderzulage vom Staat gibt es für alle ab 2008 geborenen Kinder. Verschenken Sie sie nicht!
Die Kinderzulagen sind ein ganz besonderer Bonus bei der Riester-Rente. Wer als Riester-Berechtigter für seine Kinder Kindergeld bezieht, hat auch Anspruch auf die Riester-Kinderzulage.
Ihre Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes:
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es jährlich 300 Euro Zulage zum Riester-Vertrag, für früher geborene Kinder sind es 180 Euro.
Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?
Der Anspruch auf diese Zulage ist an das Kindergeld geknüpft. Haben Sie darauf keinen Anspruch oder fällt es weg, erlischt damit auch die Berechtigung auf die Riester-Kinderzulage.
Wie erhalte ich die Kinderzulage?
Wenn Sie mindestens vier Prozent (maximal 2.100 Euro) Ihres Bruttovorjahreseinkommens jährlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, erhalten Sie die vollen Zulagen. Wenn Sie weniger einzahlen, gibt es auch die Riester-Zulagen nur anteilig.
Diese vier Prozent müssen Sie allerdings nicht ganz allein aufbringen, denn die staatlichen Zulagen fließen in die Gesamtberechnung mit ein. Je mehr Kinder Sie also haben, desto höhere Riester-Kinderzulagen erhalten Sie vom Staat. Außerdem profitieren Sie davon, dass der von Ihnen selbst zu leistende Eigenbeitrag sinkt. Hierbei können ordentliche Summen zusammenkommen, die Sie nicht verschenken sollten.
Riester-Beitrag anpassen
Wenn die Riester-Kinderzulage irgendwann wegfällt, müssen Sie als Sparer das Geld bis zu den notwendigen vier Prozent wieder selbst aufbringen, damit Sie auch weiter in den Genuss der vollen jährlichen Grundförderung kommen.
Denken Sie unbedingt daran, nach einer Lohnerhöhung auch den Riester-Beitrag anzupassen!
Achtung: Änderungen des Familienstandes oder der Kinderanzahl müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter melden, damit die neue Situation dementsprechend berücksichtigt werden kann.
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