Was gibt es Neues im Juli?

Wie in jedem Sommer treten auch 2022 wieder viele neue Regelungen und Erhöhungen in Kraft. Wir sagen Ihnen in Kürze, was Sie erwartet.


Die Renten steigen kräftig

Über eine deutliche Erhöhung der Bezüge können sich Renter*innen freuen: Ab dem 1. Juli 22 steigt die gesetzliche Rente im Westen um 5,34%; im Osten sogar um 6,12%. 
Der zur Berechnung herangezogene zentrale Rentenwert (West) wird von derzeit 34,19 auf 36,02 Euro angehoben; im Osten steigt er von bisher 33,47 auf 35,52 Euro. Das bedeutet für eine Monatsrente (West) von 1000 Euro eine Erhöhung um 43,50 Euro (Ostdeutschland: 61,20 Euro).
Aber Achtung: Mit der Rentenerhöhung müssen zukünftig auch mehr Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben.


Mindestlohn steigt planmäßig

Mit dem Juli 22 erhöht sich der Mindestlohn von 9,82 auf 10,45 Euro. Die nächste Erhöhung auf 12 Euro folgt dann im Oktober.


Kinderbonus wird ausgezahlt

Die beschlossenen Entlastungspakete für die Bürger*innen, die helfen sollen die stark gestiegenen Energie- und Benzinpreise ein wenig abzufedern, enthalten auch einen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. 
Dieser Bonus wird jetzt ausgezahlt, und zwar in Form einer Einmalzahlung über die Familienkassen. Die Zahlung erfolgt nicht gleichzeitig mit dem regulären Kindergeld, sondern zeitversetzt ein paar Tage später, zwischen dem 5. und 19. Juli. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.


Grundfreibetrag wird endlich wieder erhöht

Rückwirkend zum Januar 22 steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Diese Erhöhung war laut Institut der deutschen Wirtschaft überfällig, denn die letzte Erhöhung passierte 2011.
Die Erhöhung des Freibetrags bedeutet beispielsweise für eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro eine Ersparnis von rund 190 Euro; und wenn beide Elternteile arbeiten, summiert sich der doppelte Arbeitnehmerfreibetrag auf jährliche rund 242 Euro.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird rückwirkend bis 1. Januar 2022 spätestens ab Juli von den Arbeitgebern zurückgezahlt.


Noch eine Erhöhung: Mehr Bafög ab dem WS

Mit dem Wintersemester erhöht sich der Bafög-Satz für Studierende von 427 auf 452 Euro/Monat. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen 360 Euro (bisher 325 Euro) für die Miete. Einen Mietzuschuss bekommen auch Schüler*innen und Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen (632 Euro statt 585 Euro bisher). 
Ebenfalls erhöht: 2.415 Euro des elterlichen Monatseinkommens bleiben anrechnungsfrei. (Bisher 2.000 Euro). Auch das Schonvermögen steigt: Studierende können künftig 330 Euro hinzuverdienen, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt (bisher 290 Euro).


Pfändungsfreigrenzen neu gesteckt

Ab dem 1. Juli 22 werden die Beiträge in der sogenannten Pfändungstabelle erhöht, das heißt: Es gibt neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen.
Ab Juli gilt ein Betrag bis 1.339,99 Euro als unpfändbar (bisher 1.259,99 Euro).
Für Bürger*innen mit Unterhaltsverpflichtungen steigt der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person um 110 Euro auf 1.839,99 Euro. Mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person wird der Freibetrag um 278,90 Euro erhöht.


Steuererklärung darf warten

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss sie normalerweise spätestens bis zum 31. Juli abgegeben haben (ohne Steuerberater). 
Diese Frist verlängert sich nun wegen der Corona-Pandemie um drei Monate: Neuer Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für 2021 ist nun der 31. Oktober 22. 
Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat noch mehr Zeit: Der Stichtag ist hier der 31. August 2023.
Eine freiwillige Steuererklärung sollte dem Finanzamt für das Jahr 2018 spätestens am 31. Dezember 2022 vorliegen.


EEG-Umlage fällt weg

Zum 1. Juli entfällt die EEG-Umlage (der Anteil am Strompreis, mit dem der Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen gefördert wird). 
Das entlastet den Preis um rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto; (ca. 4,4 Cent pro kWh brutto).
Die Stromanbieter sind verpflichtet, den Wegfall der Umlage an ihre Kund*innen weiterzugeben, müssen sie darüber aber nicht extra informieren. Wer seinen Zähler am 1. Juli abgelesen und seinem Anbieter den Stand mitgeteilt hat, wird vom Anbieter nicht ab 1. Juli neu geschätzt.
Achtung: In diesem Fall gibt es kein Sonderkündigungsrecht!


Grundsteuerreform

Grundbesitzer*innen müssen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 22 bei ihrem Finanzamt die sogenannte „Grundsteuererklärung“ abgeben. Die Daten werden für die Reformierung der Grundsteuer benötigt. 
Eine Versäumnis dieser Frist wird mit einem Verspätungszuschlag bestraft: Er beträgt pro angefangenem Monat 0,25% der festgesetzten Steuer (mindestens 25 Euro).


EZB: Höherer Leitzins ab Juli

Der Leitzins wird im Juli von der Europäischen Zentralbank um 0,25 Prozentpunkte angehoben; außerdem soll im September noch eine weitere Erhöhung folgen.
Vor dieser Entscheidung der EZB hatten die Märkte die Zinsentwicklung schon vorweggenommen: Bauzinsen stiegen von einem auf rund drei Prozent (Standardfinanzierung).
Mit der Erhöhung des Leitzinses steigen voraussichtlich auch die Zinsen für Sparguthaben und für Kredite. Kredite werden teurer und fürs Sparen gibt es endlich wieder Positivzinsen. Allerdings empfiehlt sich bei einer Inflation von fast 8% eine sinnvollere Form der Geldanlage.


Mietspiegel für größere Städte wird Pflicht

Ab einer Einwohnerzahl von 50.000 müssen Städte nun einen Mietspiegel einführen, das fordert das Mietspiegelreformgesetz. Mieter*innen und Vermieter*innen müssen hierfür Auskunft erteilen. Unterschieden werden einfache und qualifizierte Mietspiegel: Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblichen Mietpreise in der Gemeinde bzw. einer vergleichbaren Gemeinde, der von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und Mieter*innen gemeinsam erstellt und anerkannt wurde.
Der qualifizierte Mietspiegel beruht auf einer repräsentativen und wissenschaftlich geprüften Stichprobe und wird alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre neu erstellt.
Der einfache Mietspiegel muss bis zum 1. Januar 2023 erstellt werden. Die Übergangsfrist für den qualifizierten Mietspiegel läuft bis zum 1. Januar 2024.


Verbraucherverträge: Faire Kündigung per Button

Im Internet abgeschlossene Laufzeitverträge (wie beispielsweise ein Zeitungsabo) sollen ab dem 1. Juli 22 auch einfach über die Homepage und einen Kündigungs-Button wieder gekündigt werden können. Der Button soll deutlich sichtbar auf der selben Seite zu finden sein, auf der auch der Vertrag abgeschlossen wird.
Außerdem sind die Anbieter künftig dazu verpflichtet, nach der Kündigung über diesen Button umgehend eine elektronische Eingangsbestätigung zu verschicken. Das soll die Behauptung verhindern, die Kündigung sei beim Anbieter nicht eingegangen.


Krankschreibung telefonisch nicht mehr möglich

Wer sich künftig von seiner Hausärztin oder seinem Hausarzt krankschreiben lassen will, ohne die Praxis aufzusuchen, kann das nicht mehr am Telefon erledigen. Diese Corona-Sonderregelung endete am 1. Juni. 
Als Alternative zum Besuch der Arztpraxis bieten einige Ärzte/Ärztinnen eine Videosprechstunde an. Per Videochat können Patient*innen, die schon länger in der Praxis geführt werden, bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Bei einer ersten Vorstellung sind immerhin noch drei Kalendertage möglich.


Corona-Bürgertest abgeschafft

Die kostenlosen Corona-Schnelltests stehen künftig nur noch bestimmten Risikogruppen frei: Besucher*innen von Pflegeheimen und Kliniken, Kindern bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Haushaltsangehörige von Infizierten. Alle anderen zahlen künftig drei Euro pro Test.

Steigende Renten bieten Potenzial zur Investition

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Ein höherer Leitzins treibt die Kreditkosten in die Höhe

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