Die Rente reicht nicht? Holen Sie Geld aus Ihrer Immobilie!

Als Besitzer einer schuldenfreien Immobilie haben Sie drei lukrative Möglichkeiten, Ihre Rente aufzubessern, ohne sich von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus trennen zu müssen.


Albtraum: Zu wenig Geld im Alter

Mehr als neunzig Prozent der über 65-Jährigen leben in ihren eigenen vier Wänden, aber fast zwei Millionen dieser Rentner haben weniger als tausend Euro monatlich zur Verfügung. Das Vermögen ist regelrecht »eingemauert«. Diese niederschmetternde Bilanz veröffentlichte die Deutsche Seniorenliga in einer Studie.

Verkaufen oder bewohnen?

Ein Verkauf des Eigentums wäre keine Lösung, optimal wäre es, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und trotzdem Geld aus der Immobilie zu ziehen. Es gibt drei gute Möglichkeiten, seinen finanziellen Spielraum zu erweitern und seine Rente mithilfe der eigenen Immobilie aufzubessern, ohne sie gleich zu veräußern: Leibrente, Nießbrauch oder Teilverkauf.

Erste Variante: Leibrente

Bei dieser Variante verkaufen Sie Ihr Eigenheim zwar, bleiben aber dennoch dort wohnen. Es ist praktisch ein Hausverkauf auf Raten. Das ist zum Beispiel dann eine gute Lösung, wenn Sie keine Erben haben.

So funktioniert es:

Die selbstgenutzte Immobilie wird an ein Unternehmen verkauft, und der Käufer räumt dem früheren Eigentümer darin ein lebenslanges Wohnrecht ein. Außerdem erhält der frühere Besitzer entweder bis zu seinem Lebensende eine monatliche Zahlung oder aber einen einmaligen Betrag in Kombination mit einer geringeren monatlichen Zahlung.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie eine Mindestlaufzeit für die Auszahlphase – beispielsweise drei, fünf oder zehn Jahre. Es handelt sich, so makaber das auch klingt, bei der Leibrente im Prinzip um eine Wette auf den Tod, da sie mit dem Ableben des Rentners erlischt. Das ist übrigens der Grund, warum die Konditionen für Frauen schlechter sind als für Männer - die weibliche Lebenserwartung ist einfach statistisch höher.

Zweite Variante: Nießbrauch (Nutzungsrecht)

Wie bei der Leibrente wird auch beim Nießbrauch die Immobilie verkauft, aber unter dem Vorbehalt der lebenslangen Nutzung durch den vorherigen Eigentümer. Im Gegensatz zur Leibrente bekommt hier der Verkäufer nur eine Einmalzahlung. Als wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie ist man bei diesem Modell auch weiterhin für die Instandhaltung zuständig.

So funktioniert es:

Das Nutzungsrecht (juristisch: Nießbrauch) wird von einem Notar zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich festgehalten. Der Verkäufer darf bis zu seinem Lebensende in der Immobilie bleiben, und selbst wenn er ausziehen sollte (z.B. in ein Altersheim), behält er das Recht, die Immobilie weiter zu vermieten.

Dritte Variante: Teilverkauf

Dieses relativ neue Modell wird von dem Finanzdienstleister »Wertfaktor« angeboten. Hierbei wird nur ein Teil der Immobilie (maximal die Hälfte) verkauft.

So funktioniert es:

Sie entscheiden vorab selbst, wie viel Bargeld Sie aus der Immobilie herauslösen wollen. Dann ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Marktwert des Objekts. Hieraus errechnet sich der Anteil, der verkauft werden soll. Sie als Eigentümer erhalten dann eine Sofortzahlung und behalten die lebenslange, alleinige Nutzung des Objektes. Für die Nutzung des verkauften Anteils bekommt »Wertfaktor« dann ein monatliches Entgelt.

 

Gehen Sie auf Nummer sicher

Jedes dieser Modelle hat seine Vor- und Nachteile. Sie sollten also gut überlegen, welche Variante am besten zu Ihnen und Ihrem Lebensmodell passt. So unangenehm der Gedanke auch ist: Ihr Ableben ist ein wichtiger Faktor in der Rechnung! Und damit keine Fehler passieren, suchen Sie sich noch einen Steuerfachmann oder jemanden mit Sachverstand und Kenntnis des Immobilienmarktes, der Ihnen zur Seite steht.

Checkliste

Welches Modell passt zu meiner Lebenssituation? 

  • Instandhaltung und Renovierung: Wer muss die Kosten zahlen?
  • Ehepaare: Was passiert nach dem Tod des Partners? Kann der andere weiter wohnen bleiben?
  • Ein Umzug ins Altersheim: Was ist mit der Rente, wird sie weitergezahlt - oder entsprechend der noch ausstehende Wert des Wohnrechtes? Darf das Haus in diesem Fall vermietet werden?
  • Vor dem Verkauf: Lassen Sie durch einen unabhängigen Gutachter möglichst exakt den Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln.
  • Suchen Sie eine gute Beratung für eine maßgeschneiderte Lösung.
  • Halten Sie die rechtlichen Faktoren und Auswirkungen bei der Verrentung im Auge.

Leibrente, Nießbrauch oder (Teil-)Verkauf

In jedem Fall ist guter Rat wertvoll

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